Lassen Sie regelmässig Ihre Anlage prüfen!
Abseits von kommunalen Kläranlagen sind Kleinkläranlagen die wirtschaftlichste und beste Lösung.
Moderne Kleinkläranlagen funktionieren ähnlich wie die großen, kommunalen Kläranlagen – Vorklärung – biologische Stufe – Nachklärung – Elimination.
Das Unternehmen Eiken Kläranlagenwartung hat sich auf die Wartung dieser Systeme spezialisiert. Mit gut ausgerüstetem Werkstattwagen werden nicht nur vor Ort die Anlagen sauber und ordentlich gewartet – auch Absprachen mit dem Landkreis werden vom Unternehmen übernommen.
Fakten Wartung von Kleinkläranlagen
- Die Wartung von Kleinkläranlagen ist durch die Abwasserbehörden vorgeschrieben.
- Die meisten Kleinkläranlagen müssen zweimal im Jahr gewartet werden.
- Pflanzenkläranlagen und Tropfkörperanlagen sind besonders günstig in der Wartung.
- Die unterschiedlichen Wartungskosten bestimmen auf lange Sicht den Preis der Kleinkläranlage.
Die Wartung von Kleinkläranlagen durch spezialisierte Firmen ist von den kommunalen Wasserbehörden vorgeschrieben. Die allermeisten Kleinkläranlagen erfordern eine 1 – 3 malige Wartung pro Jahr. Für die Wartung von Kleinkläranlagen werden zwischen Betreibern und Wartungsfirmen meist Wartungsverträge geschlossen, die neben der eigentlichen Wartung oft auch die Entsorgung von Klärschlamm und Laboranalysen regeln. Ohne eine regelmäßige Wartung kann nicht ausreichend geklärtes Abwasser in die Umwelt gelangen. Für daraus resultierende Umweltschäden kann der Betreiber einer Kleinkläranlage haftbar gemacht werden.
Die allermeisten modernen Kläranlagen müssen zweimal im Jahr nach DIN 4261 gewartet werden. Bei der Wartung von Kleinkläranlagen werden unter anderem folgende Arbeiten durchgeführt:
- umfassende optische Begutachtung der Kläranlage
- Funktionskontrolle aller Maschinen und Bauteile
- Prüfung der Belüftung (nicht bei Pflanzenkläranlagen)
- Kontrolle der Steuerung und Messung des Schlammspiegels
Zu einer Wartung gehört auch die Entnahme von Proben des Zulaufes und des Ablaufes. Diese Proben werden dann in einem Umweltlabor untersucht. Wichtige Parameter sind der chemische und biochemische Sauerstoffbedarf (CSB und BSB5). Die Grenzwerte liegen bei 150 mg/l (CSB) und 40 mg/l (BSB5). Während der Wartung von Kleinkläranlagen wird auch das vom Betreiber zu führende Betriebstagebuch eingesehen, in dem etwaige Störungen, Reparaturen oder besondere Vorkommnisse notiert werden. Am Ende der Wartung muss von der Wartungsfirma der Kleinkläranlage ein Wartungsprotokoll für den jeweiligen Landkreis erstellt werden.